Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.10.2023
Sonstiges
21.01.2022
Sonstiges
27.10.2020
Sonstiges
23.10.2020
Eröffnungen
08.04.2020
Sicherungsmaßnahmen
24.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
13.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.03.2016 bis zum 31.12.2016
18.07.2016
Neueintragungen